Häufig gestellte Fragen:
- Welche Unterlagen muss ich für einen Wechsel übermitteln?
- Nimmt Lohnart Kontakt mit meinem bisherigen Abrechner auf, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten?
- Ist ein unterjähriger Wechsel sinnvoll?
- Ist ein unterjähriger Wechsel zu jeder Zeit möglich?
- Was ist bei einem unterjährigen Wechsel zu beachten?
- Fallen Kosten für die Übernahme meiner Daten zu Lohnart an?
- Welche elektronischen Meldungen werden bei einem Wechsel zum Lohnzentrum notwendig?
- Wie melde ich die monatlichen Veränderungen?
- Welche Daten benötigt Lohnart bei einem neuen Mitarbeiter?
- Übernimmt Lohnart auch die Korrespondenz mit den Krankenkassen?
- Für welche Unternehmen bietet Lohnart seine Dienstleistung an?
- Welche Branchen werden durch Lohnart betreut?
- Habe ich einen persönlichen Ansprechpartner?
- Zu welchen Zeiten erreiche ich meinen persönlichen Lohnsachbearbeiter?
- Wie schnell wird auf meine E-Mails reagiert?
- Kann ich eine Zahlungsdatei für die Überweisungen erhalten?
- Welche Vertragslaufzeit gehe ich mit einem Wechsel zum Lohnzentrum ein?
Welche Unterlagen muss ich für einen Wechsel übermitteln?
Für die wichtigsten Unternehmensdaten erhalten Sie von uns einen Fragebogen, in dem wir Sie um die grundlegenden Daten Ihres Unternehmens bitten.
Für das Anlegen Ihrer Mitarbeiterdaten benötigen wir eine aktuelle Lohnabrechnung. Darin sind bereits viele Daten enthalten, wie Adresse, aktuelle Krankenkasse und Sozialversicherungsnummer. Da einige Ihrer Mitarbeiterdaten, die für eine fehlerfreie Abrechnung notwendig sind, nicht auf dem Abrechnungsformular angegeben werden, benötigen wir einen Ausdruck der Mitarbeiterstammdaten von Ihrem bisherigen Abrechnungsdienstleister oder Abrechnungsprogramm. Hier finden Sie z.B. Informationen zu Arbeitszeiten, Berufsgenossenschaft und Tätigkeitsschlüssel.
Ergänzt werden Ihre Mitarbeiterdaten durch Kopien wie Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse sowie Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge.
Zur Übermittlung früherer Bankdaten, z.B. VL-Verträge, senden Sie uns ein Protokoll der aktuellen Lohn- und Gehaltsüberweisungen. Diese erhalten Sie entweder von Ihrem Gehaltsabrechnungsprogramm oder von Ihrer Bankensoftware (z.B. SFirm).
Nimmt Lohnart Kontakt mit meinem bisherigen Abrechner auf, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten?
Ja. Auf Wunsch sprechen wir mit Ihrem bisherigen Lohnbüro (z.B. Steuerberater) und klären mit ihm die notwendigen Schritte und Dokumente, die wir für die Übernahme benötigen.
Ist ein unterjähriger Wechsel sinnvoll?
Unsere Mandanten bestätigen, dass ein unterjähriger Wechsel viele Vorteile hat: Sie werden von uns so früh wie möglich entlastet und können sich voll auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Darüber hinaus werden zum Jahreswechsel häufig neue Projekte geplant.
Ist ein unterjähriger Wechsel zu jeder Zeit möglich?
Ja. Wir erfassen alle erforderlichen Daten, um sicherzustellen, dass die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer auch für Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld korrekt berechnet werden. Der jährliche Lohnsteuerjahresausgleich wird dabei natürlich beachtet.
Was ist bei einem unterjährigen Wechsel zu beachten?
Um bestimmte Bescheinigungen vollständig erstellen zu können, ist es notwendig, die Lohn- und Gehaltskonten der bereits im laufenden Jahr berechneten Monate zu übertragen. Zu diesem Zweck empfehlen wir, dass der ehemalige Lohnbuchhalter die Lohnkonten zur Verfügung stellt.
Bestimmte Auswertungen sind jährlich zu erstellen. Dazu gehört unter anderem der Entgeltnachweis für die Berufsgenossenschaft. Damit wir diese Auswertungen für Sie erstellen können, benötigen wir die entsprechenden Vortragswerte.
Fallen Kosten für die Übernahme meiner Daten zu Lohnart an?
Nein. Wir berechnen keine Einrichtungskosten für die Übernahme Ihrer Daten in unser System.
Welche elektronischen Meldungen werden bei einem Wechsel zum Lohnzentrum notwendig?
In der Sozialversicherung werden von Ihnen oder Ihrem bisherigen Lohnbuchhalter für alle sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter Meldungen mit dem Grund 36 (Abmeldung wegen Systemwechsel) erzeugt. Wir melden dann Ihre Mitarbeiter bei den gesetzlichen Krankenkassen mit dem Grund 13 (Anmeldung wegen Systemwechsel / Anmeldung wegen sonstiger Gründe) wieder an.
Im Bereich der Lohnsteuer empfehlen wir Ihnen, eine Lohnsteuerbescheinigung für den Zeitraum bis zum Wechsel des Lohnbüros zu erstellen. Wenn eine solche Lohnsteuerbescheinigung nicht erstellt werden kann, übernehmen wir die Werte von Ihrem früheren Lohnbüro oder aus Ihrem Programm und melden die volle Lohnsteuer bei Austritt des Mitarbeitenden oder am Jahresende.
Wie melde ich die monatlichen Veränderungen?
Sie senden uns Ihre Bewegungsdaten(z.B. Adressänderungen, Arbeitszeiten etc.) direkt und unkompliziert per E-Mail.
Welche Daten benötigt Lohnart bei einem neuen Mitarbeiter?
Sie erhalten von uns einen Personalbogen. Gemeinsam mit Ihrem neuen Mitarbeiter geben Sie alle Informationen ein und übersenden uns das Formular. Im Rahmen der monatlichen Lohnabrechnung melden wir den neuen Mitarbeiter bei der Krankenkasse oder der Minijob-Zentrale an und erstellen den entsprechenden Beitragsnachweis sowie die Lohnabrechnung.
Übernimmt Lohnart auch die Korrespondenz mit den Krankenkassen?
Ja, bei Fragen zum Thema Entgelt treten wir kostenfrei in die Konversation mit den Krankenkassen.
Für welche Unternehmen bietet Lohnart seine Dienstleistung an?
Unser Leistungsangebot ist besonders interessant für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem bis 10.000 Mitarbeitern. Diese Unternehmen benötigen eine effiziente, sichere und kostengünstige Abwicklung, die mit einer einfachen Softwarelösung nicht erreicht werden kann.
Welche Branchen werden durch Lohnart betreut?
Unsere Mandanten kommen aus allen Wirtschaftsbereichen und Branchen.
Habe ich einen persönlichen Ansprechpartner?
Vom ersten Tag der Kooperation an arbeitet Ihr persönlicher Lohnbuchhalter mit Ihnen zusammen, sei es bei der Datenübernahme oder bei monatlichen Änderungen. Ihr Lohnbuchhalter kennt alle relevanten Details Ihres Unternehmens. So kann kurzfristig auf Ihre Bedürfnisse reagiert werden.
Zu welchen Zeiten erreiche ich meinen persönlichen Lohnsachbearbeiter?
Ihren persönlichen Lohnbuchhalter erreichen Sie in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr von Montag bis Freitag.
Wie schnell wird auf meine E-Mails reagiert?
Ihre E-Mails werden unmittelbar von uns bearbeitet. Sie erhalten für gewöhnlich innerhalb weniger Minuten eine Rückmeldung. Wir garantieren Ihnen eine fachkundige Antwort innerhalb von 6 Stunden während der Geschäftszeiten.
Kann ich eine Zahlungsdatei für die Überweisungen erhalten?
Ja. Nach abgeschlossener Lohnabrechnung übersenden wir Ihnen die Zahlungsdatei, die Sie dann in Ihre Bankensoftware (z.B. SFirm) importieren können.
Welche Vertragslaufzeit gehe ich mit einem Wechsel zum Lohnzentrum ein?
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.