Die Entgeltobergrenze im Übergangsbereich für das Jahr 2023 erhöht sich
Inhalte
- Hintergrund der Regelung
- Die Entwicklung der Gleitzonen
- Minijob-Grenze und Übergangsbereich steigen in zwei Schritten
- Besonderheiten des Übergangsbereichs
- Rechenbeispiel von zwei kinderlosen Midi-Jobbern
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
In Zukunft bleibt Midijobbern mehr Netto vom Brutto. Die Grenze des Übergangsbereichs erhöht sich ab Januar 2023 von aktuell 1.600,00 Euro auf 2.000,00 Euro. Positiv ist diese Gesetzesänderung insbesondere für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die durch diese Neuregelung in den Übergangsbereich fallen: Beschäftigte im Niedriglohnsektor werden bei den Sozialversicherungsbeiträgen in Zukunft stärker entlastet. Was dies für die Betroffenen und deren Arbeitgeber konkret bedeutet, erfahren Sie in dem nun folgenden Beitrag.
Hintergrund der Regelung
Für den unteren Einkommensbereich, den sogenannten Midi-Jobs, gibt es seit dem 01.04.2003 die Gleitzonen-Regelung. Diese sieht vor, dass Menschen, welche ein geringes Entgelt erhalten, aber versicherungspflichtig sind, stärker entlastet werden. Die Gleitzone lag im Jahr 2003 zwischen 400,01 Euro und 800,00 Euro brutto.
Hintergrund der Einführung: Eine Person, welche 400,01 Euro pro Monat verdiente, hatte viel weniger netto als eine Person, die einen Minijob ausübte. Vor der Einführung der Gleitzone mussten Beschäftigte, die knapp über der Minijob-Grenze lagen, die vollen Sozialversicherungsbeiträge leisten. Die Obergrenze der Gleitzone lag im Jahr 2003 bei 800,00 Euro. Ab diesem Betrag waren die Versicherungsbeiträge in voller Höhe fällig.
Die Entwicklung der Gleitzonen
Für den Zeitraum 01.04.2003 bis 31.12.20212 lag die Grenze zwischen 400,01 Euro und 800,00 Euro. Ab dem 01.01.2012 bis zum 30.06.2019 erhöhte sich die Gleitzone auf 450,01 Euro und endete bei 850,00 Euro. Eine erneute Anpassung erfolgte zum 01.07.2019. Ab diesem Stichtag wurde die Bezeichnung Gleitzone durch den Begriff Übergangsbereich ersetzt. Außerdem erfolgte im Bereich der Rentenversicherung eine Veränderung. Geringere Rentenversicherungsbeiträge führten nicht mehr automatisch zu reduzierten Rentenleistungen. Welche Auswirkungen hatte dies für die versicherungspflichtigen Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor?
Betroffene erwarben bis zu diesem Zeitpunkt automatisch niedrigere Rentenversicherungsbeiträge, da als Berechnungsgrundlage die fiktive beitragsreduzierte Einnahme herangezogen wurde. Damit den Arbeitnehmern keinen Nachteil entstand, mussten diese bis dahin schriftlich erklären, dass sie die vollen Versicherungsbeiträge auf Grundlage des regulären Einkommens zahlen möchten. Die Erklärung ist seit dem 01.07.2019 nicht mehr notwendig. Die Rentenpunkte werden nun automatisch auf Grundlage des tatsächlichen Entgelts berechnet. 2019 erhöhte sich abermals die Verdienstgrenze: von 850,00 Euro auf 1.300,00 Euro brutto. Die Abgabenlast für Beschäftigte mit einem Entgelt von 850,00 Euro sank dadurch von circa 20 Prozent auf circa 18 Prozent.
Minijob-Grenze und Übergangsbereich steigen in zwei Schritten
Zum 01.10.2022 wurde im Zuge der Erhöhung des 450,00 Euro-Jobs auf 520,00 Euro auch der Übergangsbereich (früher: Gleitzone) von 1.300 Euro auf 1.600 Euro erhöht. Hintergrund: Durch die Erhöhung des Mindestlohns erhöhte sich das Entgelt für einen Minijob auf 520,00 Euro pro Monat. Ab Januar 2023 erfolgt eine weitere Anpassung: Der Verdienst im Übergangsbereich steigt dann auf 2.000,00 Euro. Für diese Arbeitnehmer gilt die Versicherungspflicht, sie zahlen jedoch einen reduzierten Beitragsanteil. Um die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge zu ermitteln, dient als Rechengrundlage eine fiktive beitragspflichtige Einnahme (siehe auch FAQ). Die Erhöhung hat zur Folge, dass Beschäftigte mit einem Entgelt von 1.600,00 Euro in Zukunft eine deutliche Entlastung erfahren. Um dies zu erreichen, gelten aktualisierte Berechnungsgrundlagen.
Besonderheiten des Übergangsbereichs
Beschäftigungsverhältnisse fallen in den Übergangsbereich, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt die Grenze von 2.000 Euro brutto pro Monat nicht überschreitet. Beachten Sie bitte, dass bei der Ermittlung die Zusammenfassung mehrere Arbeitsentgelte erfolgt. Näher geregelt ist dies in § 20 Abs. 2 SGB IV.
Die Besonderheit der Gehälter in der Gleitzone gestaltet sich folgendermaßen: Ab einem Einkommen von 520,01 Euro steigen die zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge progressiv an. Während ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitsentgelt von 520,00 Euro keine Beiträge leistet, zahlt ein Beschäftigter mit einem Einkommen von 2.000 Euro circa 20 Prozent.
Arbeitgeber dagegen übernehmen im unteren Bereich des Niedriglohnsektors rund 28 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge. Dies entspricht dem Pauschalbetrag, den ein Unternehmen für seinen geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer bezahlt.
Um die Thematik zu verdeutlichen, abschließend ein Rechenbeispiel von zwei kinderlosen Midi-Jobbern:
Ein Midi-Jobber erhält 800 Euro brutto als Arbeitsentgelt. Er bezahlt pro Monat Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 78,88 Euro. Der Arbeitgeber hingegen übernimmt Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 194,75 Euro. Der Beitrag für die Sozialversicherung macht bei diesem Beispiel für den Arbeitnehmer circa 10 Prozent aus und für den Arbeitgeber um die 24 Prozent.
Im Vergleich dazu zahlt im Jahr 2023 ein Arbeitnehmer, der 1900,00 Euro brutto verdient, Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 383,78 Euro. Hier übernimmt der Arbeitgeber Beiträge in Höhe von 386,99 Euro. Sowohl das Unternehmen als auch der Beschäftigte zahlen bei diesem Beispiel circa 20 Prozent der Abgaben.
Sobald die Grenze von 2000,00 Euro überschritten wird, teilen sich Arbeitnehmer und das Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge zu 50 Prozent. Einzige Ausnahme: der Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist ein Midijob?
Wer ein durchschnittliches regelmäßiges Einkommen zwischen 520,01 Euro und maximal 2.000,00 Euro pro Monat erhält, geht einem Midijob nach. Diese Beschäftigten zählen zur Gruppe der Geringverdiener. Da ihr Arbeitsentgelt höher ist als das eines Minijobbers, leisten diese Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge. Bis zur Obergrenze von derzeit 2.000 Euro zahlen Midijobber allerdings nur verringerte Abgaben.
Wer übernimmt die Sozialversicherungsbeiträge bei einem Minijob?
Am 01.10.2022 erhöhte sich die Minijob-Grenze von 450 Euro auf 520 Euro pro Monat. Die Besonderheit hier: Der Arbeitnehmer trägt keine Sozialversicherungsabgabelast. Diese Beiträge werden pauschal durch den Arbeitgeber übernommen und an die entsprechenden Stellen abgeführt.
Wie lautet die neue Berechnungsformel für die fiktive beitragspflichtige Einnahme ab dem 01.01.2023?
Formel für die fiktive beitragspflichtige Einnahme:
F * 520 + ([2000/(2000-520)] – [520/(2000-520)] * F) * (Arbeitsentgelt – 520)
Neue Berechnungsformel für den vom Arbeitnehmer zu tragenden Anteil:
(2000/(2000-520)) * (Arbeitsentgelt – 520)
Der Faktor F wird vom Bundesamt für Soziales und Arbeit festgelegt und liegt bei 28 Prozent geteilt durch den Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz. Letzterer besteht unter anderem aus dem Beitragssatz der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Welche Personengruppen fallen nicht in den Übergangsbereich?
Folgende Beschäftigungsverhältnisse sind von den Regelungen des Übergangsbereichs ausgeschlossen. Dazu zählen beispielsweise:
- Auszubildende, duale Studenten und Praktikanten, deren monatliches Arbeitsentgelt 320 Euro nicht übersteigt.
- Teilnehmer des Freiwilligen Sozialen Jahrs, des Freiwilligen Ökologischen Jahrs oder des Bundesfreiwilligendiensts.
Dies ist näher unter Nr. 3 des § 20 SGB IV geregelt.